Jagd auf Schneehasen

Im November auf der Matt, Alp Fittern, geschossener Schneehase. Im Hintergrund das Glärnischmassiv (Foto: Manfred Bertini)
Die Hasenjagd war im 16. Jahrhundert bereits Gegenstand obrigkeitlicher Glarner Mandate: Den Hintersässen wurde sie einmal verboten, ein andermal wieder erlaubt.[1] Aus dem Jahr 1757 liegt ein Erlass vor, der die Hasenjagd vom Verenatag (1. September) bis zum Michaelstag (29. September) verbot und Fehlbaren eine Busse auferlegte. [2] 1846 wurde festgestellt, dass die Jagd auf Hasen im Spätherbst und im Winter erfolge, «doch sehr im Kleinen, da diese Thiere selten geworden» seien.[3] Die Tradition, Hasen zu erlegen, lebt in den Gefilden von Engi heute noch weiter.
Für Manfred Bertini, seit 1977 Inhaber des Glarner Jagdpatents, gehört die Jagd auf Schneehasen aus verschiedenen Gründen zu den anspruchsvollsten Betätigungen eines Weidmanns: «Ich weiss nicht, wie lange der Jäger im Durchschnitt unterwegs ist, bis er einen Schneehasen erlegen kann. Es sind aber sicher einige Tage, in aller Regel […] geht er, ohne eine Schrotpatrone verschossen zu haben, wieder nach Hause.»[4] Schneehasen werden zum einen mit der Unterstützung eines Hundes bejagt, ein Vorhaben, das für den Jäger in der Regel erfolglos endet. Der Hase entkommt den Verfolgern meistens, weil er sehr empfindlich auf Störungen in seinem Umfeld reagiert, man sich ihm aber mindestens auf eine Distanz von 35 Metern nähern muss, um ihn schiessen zu können. Zum anderen verfolgt der Jäger im Neuschnee die Hasenspur, die sich oft im Wald oder in steilem Gelände verliert. Allerdings kann der Hase ganz überraschend aus seinem Lagerplatz hervorspringen. Dann «entscheidet sich in ein paar wenigen Sekunden, ob dem Hasen oder dem Jäger das Glück hold ist». Für Bertini ist die Jagd auf den Schneehasen eine mit Leidenschaft betriebene Liebhaberei und, wenn sie von Erfolg gekrönt ist, «ein grosses Jagderlebnis».
Die Jagdgruppe, in der Manfred Bertini das Weidwerk kennenlernte – ihr gehörten sein Vater Sepp Bertini, Samuel Blumer (Schmids-Sämi) und dessen Schwiegersohn Samuel Hämmerli an –, ist dem Schreibenden aus der Jugendzeit eindrücklich in Erinnerung geblieben, weil er auf einer eigenwilligen ‘Pirsch’ in der Umgebung der Skihütte Stäfeli mit einem in die Luft abgegebenen Warnschuss daran gehindert wurde, während der Jagdzeit weiterhin sorglos im Wald herumzustreifen. Der Schreck, den der Schuss auslöste, fuhr ihm buchstäblich in die Knochen. Er war froh, an jenem Oktobertag nicht mit einem Reh verwechselt worden, sondern mit dem Leben davongekommen zu sein.
[1] Hintersässen bzw. Hintersassen oder Schamauchen waren Dorfbewohner zweiter Klasse, meist Fremde und/oder wenig begüterte Personen, die auf Privilegien (den Bürgernutzen) verzichten mussten, welche den Voll- respektive den Tagwensbürgern zustanden. Aus den Erlassen von 1573 und 1574 geht indirekt hervor, dass die Hasenjagd in der erwähnten Zeit eher gering geschätzt wurde. Vgl. zum Inhalt der Mandate Elisabeth Thürer: Geschichte des Jagdwesens und der Jagdbanngebiete im Kanton Glarus. Glarus 1979, S. 9.
[2] Ebd., S. 17f.
[3] Oswald Heer, Johann Jakob Blumer-Heer: Historisch-geographisch-statistisches Gemälde der Schweiz. VII. Band. Der Kanton Glarus. St. Gallen, Bern 1846, S. 439.
[4] Manfred Bertini danken wir, dass er uns Texte zum Thema zur Verfügung stellte, aus denen hier zitiert und referiert wird, sowie für die Abbildung, die er für die Publikation zur Verfügung stellte.